EWIV-Europäische Wirtschafts Interessen Vereinigung

EWIV — Eine innovative Lösung auf Europäischer Ebene

EWIV oder „Europäische Wirtschafts Interessen Vereinigung“  ist eine Gesellschaftsform, die von der EU 1986 ins Leben gerufen wurde, und von allen EU Mitgliedern ratifiziert und umgesetzt  ist.

 www.eu-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31985R2137:DE

www.gesetze-im-Internet.de/bundesrecht/ewivag/gesamt.pdf.

Zuvor hatten UK und Frankreich auf bilateraler Ebene eine ähnliche Gesellschaftsform zugelassen, um die Zusammenarbeit von Unternehmen beider Länder bei dem Großprojekt Ärmelkanaltunnel zu unterstützen und zu vereinfachen. ( mit großem Erfolg) Mit deutschen Gesellschaftsrecht verglichen, hat die EWIV Elemente aus dem Vereinsrecht und dem Stiftungsrecht. Mindestens 2 , höhstens 20 Mitglieder aus mindestens 2 EU- Mitgliedsstaaten gründen hierbei eine EWIV, und wickeln Ihre eigene Geschäftstätigkeit über diese ab, sind anteilsmäßig am Überschuss beteiligt, und haben durch die EWIV oft auch bessere Konditionen bei Finanzierungen. Dabei werden Überschüsse nicht auf der Ebene der EWIV versteuert.  Die Satzung einer EWIV ist relativ offen, mit grosser Sorgfalt muss jedoch das Innenverhältnis der Mitglieder geregelt werden, da alle Mitglieder haften. Internationale Großprojekte werden immer öfter durch eine EWIV Konstruktion gesteuert, diese kann mit umsichtiger Planung jedoch auch für Selbständige und Mittelständler eine effektive und kostengünstige Lösung für die Internationalisierung, Finanzierung, und Gewinn- und Steuer- Optimierung ihrer Unternehmen sein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen erste Lösungsansätze, wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.