Luftfahrt , Flugzeugindustrie, Businessjets, Airlines  in Malta

Der neue Aircraft Registration Act ( 2010) hat viele unnötige nationale Anforderungen an die Registrierung kommerzieller und privater Flugzeuge durch eine straffe,transparente, moderne und liberale Gesetzgebung ersetzt. www.transport.gov.mt/avaition/regulation-policy/maltese-legislation

Es stehen zahlreiche fiskale Anreize zur Verfügung, die aktive Unterstützung der entsprechenden Maltesischen Behörden haben Malta zum besten und steuereffizientesten Standort Europas für die Flugzeugindustrie im allgemeinen gekürt. www.transport.gov.mt/aviation/list-of-registered-aircraft  Seit der Einführung der neuen Regelungen haben bereits namhafte internationale Airlines und Business Jets Ihre Operationen  nach Malta verlegt. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass sich auch zahlreiche Untenehmen im Aircraftservice und technischem Wartungsservice in Malta angesiedelt haben, wie z.B. Lufthansa Technik und SR Technics mit jeweils meheren hundert Mitarbeitern. Zur Zeit stellt die Regierung einen speziellen Aviation Park fertig, um neuen und vielversprechenden Firmen im Luftfahrtbereich und angrenzenden Sektoren die entsprechenden Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Universität und Berufschulen in Malta bieten dem einheimischen Nachwuchs die benötigtern Kurse und Ausbildungen an, die zu den erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen im Luftfahrtbereich führen.

SSCI hat sich mit den erfahrensten lokalen Partnern zusammengeschlossen, um einen umfassenden Service unter einem Dach zu bieten, von der umfassenden qualifizierten Beratung für die Ihnen angemessene internationale Firmenstruktur, über die Firmengründung und Verwaltung bis hin zur Auswahl Ihres maltesischen Operators,der obligatorisch ist, technischen Fragen, und der Registrierung Ihrer Luftfahrzeuge oder Airline unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.

Hier einige interssante Fakten aus der maltesischen Regelung

Ein Luftfahrzeug kann von jeder natürlichen oder juristischen Person registriert werden, auch unter einem Trust,  um höhste Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die Registrierung ist nicht nur möglich, wenn das Flugzeug fertigstellt ist, sondern schon während der Fertigungsphase, sobald es einwandfrei identifiziert werden kann, was die Finanzierung erheblich erleichtern kann.

Anstatt ein geschlossenes Register zu führen, hat die Maltesische Regierung ein hervorragend geführtes öffentliches Register für Luftfahrtzeuge unter Maltesischer Flagge eingeführt, das wie alle anderen Maltesischen Register, online eingesehen werden kann.

Teilweise oder partielle Besitzverhältnisse z.B. bestimmter Flugzeugteile sind zugelassen, und werden entsprechend im Register eingetragen.

Einkommen, das aus dem Betrieb, Leasing oder dem Besitz einer Airline oder eines Flugzeuges oder ensprechender Antriebe  hervorgeht, solange es um den internationalen Transport von Gütern oder Passgiere geht, unterliegt nicht Maltesischer Besteuerung, ausser es wird nach Malta überwiesen, unabhängig davon, ob das Flugzeug oder Rumpf oder die Antriebe in Malta registriert sind, oder von einem Maltesischen Flughafen aus operieren, oder körperlich dort anwesend sind.

Wenn sich eine Airline für Malta als steuerlichen Standort entscheidet, finden automatisch alle  diese Annahmen Anwendung. Nichtmaltesische Gesellschafter einer Maltesischen Fluggesellschaft profitieren so von einem dichten internationalem Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und dem in Europa einzigartigen vollen Steueranrechnungssystem, das viele Optionen bietet, um die Steuerlast effizient und legal zu optimieren.

Ausländische Gesellschafter müssen einen zugelassenen Maltesischen Operator Ihrer Aktivitäten in Malta ernennen, der für alle Belange der Firma Ansprechpartner ist. Dieses ist jedoch unter strenger Aufsicht geregelt.

Ein in Malta registriertes Luftfahrzeug kann unter bestimmten Bedingungen als Sicherheit für Verbindlichkeiten oder andere Verpflichtungen dienen. Vereinbarte Ratenzahlungen für bestimmte Teile oder das Luftfahrzeug im Ganzen können ebenfalls registriert werden, unter speziellem gesetzlichen Schutz der Gläubiger im Falles eines Bankrottes.

Malta hat als einer der ersten Länder die Vereinbarung von Kapstadt unterschrieben, ratifiziert und wendet sie konsequent an, vor allem zum Schutz der Gläubigerrechte.

Die gesetzlichen Abschreibungen auf den Rumpf, die Antriebe und des Interiors sind von 12 Jahren auf 6 bzw. 4 Jahre verkürzt worden, was ein zusätzliches effizientes Instrument zur Optimierug des Steuerlast sein kann.

Der Erwerb von  Gütern und Dienstleistungen für den Betrieb der Airline oder dem internationalen Transport von Gütern und Passagieren und innereuropäische Einkäufe, sowie der Import des Luftfahrtzeuges selbst, sind VAT befreit.

Mitarbeiter, Direktoren und Gesellschafter sowie die Manager einer Luftfahrtgesellschaft sind von der Besteuerung geldwerter Vorteile bei der  privaten Nutzung des Flugzeuges befreit.

Es fällt keine Quellensteuer auf den Verkauf, Zinsen, Ratenzahlungen oder Leasingraten an, solange das Flugzeug ausschliesslich zur internationalen Beförderung von Passagieren und Gütern dient.

Zusätzlich haben die Maltesischen Behörden Richtlinien für die Steuerliche Berechnung von Leasing Finanzierungen für Luftfahrzeuge veröffentlicht, die interessante Möglichkeiten für die Optimierung der internationalen Steuerlast aufzeigen, allerdings unter sehr klaren Vorgaben, und daher auch von allen Europäischen Institutionen abgesegnet.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,

Aviation in Malta Exkurs