Generall kennt die maltesische Gesetzgebung keinen Unterschied in der Besteuerung der verschiedenen Gesellschaftsformen. Alle Maltesischen Kapitalgesellschaften, ob Holding, Limited oder AG zahlen zunächst den üblichen Steuersatz vo 35% . Gesellschafter, die nicht in Malta ansässig sind, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Steuerrückerstattungen in den folgenden Proportionen beantragen:

6/7th der gezahlten Steuern der Maltesischen Gesellschaft ( dies gilt nicht für veräußerte Immobilien in Malta) aus aktiver Geschäftstätigkeit; effektive Steuerlast = 5%

5/7 der gezahlten Steuern der Maltesischen Gesellschaft auf die Einnahmen aus Lizenzen und patenten, effektive Steurlast  = 10%

2/3 der gezahlten Steuern der Maltesischen Gesellschaft auf Gewinne, die bereits unter ihrem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen Steuerrückerstattung beantragt haben

100% werden auf Gewinne der Maltesischen Gesellschaft zurückerstattet die aus einer „ Participating Holding“ also einem „verwandten“ Unternehmen generiert werden.

Diese vollständige Steuerrückerstattung oder steuerfreie  Ausschüttung an beteiligte Unternehmen macht die Maltesische Holding zu einem sehr effizienten Vehikel bei der Optimierung der Steuerlast internationaler Gesellschaften, und lohnt sich auch für kleinere Unternehmen und Selbständige. Maltesische Holdings sind ideale Eingangspassagen in die Europäische Gemeinschaft von außerhalb, und für die Internationalisierung von Europäischen Unternehmen über den europäischen Raum hinaus. Keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinserträge, oder vereinnahmte Lizenzgebühren,  Keine Vermögenssteuer, auch nicht auf die Veräußerung von Anteilen oder Anlagen der Maltesischen Gesellschaft , solange es sich nicht um die Einnahmen aus dem Verkauf von Maltesischen Immobilien handelt. Nicht Maltesische Gesellschafter schalten oftmals eine Maltesische Holding zwischen die aktive Geschäftstätigkeit (auch außerhalb Maltas) und der Versteuerung als natürlicher Person im Wohnsitzland. So können die Gewinne und Steuerrückerstattungen in den Maltesischen Holdings zunächst  verbleiben. Innerhalb Europas werden alle Regelungen und Gesetze auf Malta und seine Geschäftsbeziehungen ins Europäische Ausland angewendet.( Mutter- Tochterregelung von Kapitalgesellschaften).  Maltesische Holdings können im Gegensatz zu anderen Ländern auch einige „ nicht Holding“ typische Aktivitäten ausüben, was ihnen einen sehr flexiblen Rahmen gibt, um kosteneffiziente und steueroptimierte Unternehmensstrukturen zu entwerfen. Anbei die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um sich als „participating Holding „ für die Steuerbefreiung zu qualifizieren:  Innerhalb der EU:

Mindestens 10% der Stammaktien werden von der Maltesischen Gesellschaft gehalten, oder

Mindestens 1.164.000.-€ werden ununterbrochen für mindestens 6 Monate gehalten, oder

Die Maltesische Gesellschaft hat das Recht , Stammaktien zu erwerben oder zu verkaufen, oder

Die Maltesische Gesellschaft kann den Verkauf oder die Beleihung oder Liquidierung aller Stammaktien verhindern, oder

Die Maltesische Gesellschaft hat das Recht, im Aufsichtsrat vertreten zu sein, oder einen Representanten als Direktor zu nominieren, oder

Die Stammaktien werden stellvertretend für die maltesische Firma gehalten, unter der Bedingung das es sich bei diesen Anteilen nicht von börsennotierte Unternehmen handelt.

Nicht europäische Unternehmen oder Gesellschaften, die keine der obengenannten Bedingung erfüllen, sind für die Steuerbefreiung berechtigt wenn sie im Ausland mehr als 15 % Steuern zahlen

oder weniger als 50% der Einnahmen aus passiver Geschäftstätigkeit generiert sind. Darunter fallen Lizenzgebühren und Patente z.B.

Sollte die Gesellschaft weniger als 50% der Einnahmen aus Portfolio Investitionen generieren und mehr als 5% im Wohnsitzland zahlen, kann sie ebenfalls diese Regelung in Anspruch nehmen.

Viele namhafte internationale Unternehmen bedienen sich seit einigen Jahren Maltesischer Holdings im Rahmen ihrer Struktur und haben gute Erfahrungen gemacht

SSCI hilft Ihnen gerne bei der Entscheidung für die richtige Unternehmensform und stellt Ihnen die Informationen zur Verfügung, die relevant für Ihre zukünftige internationale Firmenstruktur sind.