Maltesischer Trust ( Treuhandgesellschaft)

Ein Trust ist eine Verpflichtung, die eine oder meherer Personen ( Treuhänder) daran bindet, sich um ein Eigentum, über das sie Kontrolle hat/haben ( Treuhandvermögen) zum Vorteil von Personen (Nutznießer) oder für wohltätige Zwecke gemäß den Bedingungen des Trusts zu kümmern. Nutznießer kann jede volljährige, minderjährige ungeborene oder behinderte Person sein, auch der Initiator des Trusts selbst (Trustbegründer)  oder der/die Treuhänder, solange sie am Zeitpunkt der Trustgründung nicht in Malta ansässig sind, im Falle eines Maltesischen Trusts.

Es muß bemerkt werden, das die Deutsche und Österreichische Gesetzgebung den Trust nicht vorssieht und keine eigenständige Gesellschaftsform ist, sondern eine gesetzlich geregelte Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, meist gegründet um die Identität der Anteilseigner zu schützen.

Einen Trust in Malta zu begründen ist relativ unkompliziert und gut dokumentiert. Alle gängigen Formen von Trusts anderer Staaten werden anerkannt. Ein maltesischer Trust is durch den Trust and Trustees act , chapter 331, von 2004, reguliert und fungiert oft als effiziente Konstruktion für die Verwaltung und den Schutz des Familienvermögens, des Anlagevermögens, oft Immobilien, zum Schutz der Privatsphäre von Investoren und zur Nachlass- und Erbschaftsregelung. Das Maltesische Trustgesetz ist in Übereinstimmung mit der Convention von Hague konzipiert, und enspricht allen Europäischen gesetzlichen Regelungen in diesem Gebiet.

MFSA( Malta Financial Services Authority)  eine autonome öffentliche Einrichtung in Malta, ist verantwortlich für die Vergabe von Lizenzen für Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor um den höhstmöglichen Qulitätsstandard aller lokalen Serviceanbieter zu garantieren, und hat die Oberaufsicht über alle Trusts und Treuhänder in Malta. MFSA regelt außerdem den Maltesischen Bankensektor und alle übrigen finanzdienstleistenden Unternehmen einschließlich der Investmentindustrie. Auch das Handelsregisteramt  befindet sich hier.

Einkommen aus einem Trust wird nicht auf der Ebene des Treuhänders besteuert, wenn es ausgeschüttet wird. Sollten die Begünstigten/ Nutznießer nicht in Malta ansässig sein, und das Einkommen wurde auch nicht in Malta erzielt, so fällt keine Steuer an, daher auch keine Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich Trusts. Unter Umständen können auch in Malta lebende Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis von dieser Regelung profitieren.

Ein Trust in Malta ist auf 100 Jahre begrenzt, es sei denn er ist für gemeinnützige Zwecke angelegt.

Trust Gesellschaften und Treuhänder müssen durch die MFSA lizensiert sein

Es gibt die Option, einen Maltesischen Trust in eine Maltesische Stiftung umzuwandeln, ohne den Trust schließen zu müssen, was Malta gegenüber anderen Staaten einen Vorteil verschafft. Dort führt die Umwandlung oft zu unerwünschten Nachversteuerungen.