Vorher weitgehend unbemerkt, hat sich In den letzten Jahren die Maltesische Stiftung zu einem interessanten Lösungsansatz für den optimalen generationsübergreifenden Schutz von Vermögen, Anlagen und Immobilienbesitz entwickelt. Die Maltesische Gesetzgebung anerkennt mehere Formen von Stiftungen, wie staatliche oder gemeinnützige Stiftungen, jedoch auch private Stiftungen, die für den Schutz und Unterhalt eines oder meherer Begünstigter nach dem Willen des Stiftungsbegründers bestimmt sind. Im Gegensatz zu einem Trust, hat die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird der tatsächliche Besitzer des vom Stiftungsgründer übertragenden Vermögens, sei es Immobilien, Wertanlagen oder andere Güter.

Für den Stiftungsgründer, das Vermögen und die Begünstigten hält die maltesische Stiftung einen hohen Standard an Sicherheit und Schutz der Privatshäre vor. Die örtliche Behörde in Malta, die für die Registrierung von Stiftungen zuständig ist, unterliegt strengsten Sicherheitsbestimmungen, so daß nur die Stiftungsgründer, die Stiftungsverwalter und die Begünstigten Einsicht in die Akten nehmen können. Dies gilt auch für eventuelle Gerichtsverhandlungen, die niemals öffentlich sind. Nur die beteilgten Parteien sind dort zugelassen. 

Neben Maltesischen Stiftungen werden auch ausländische Stiftungen vom Maltesischen Gesetz anerkannt. Die gesetzlichen Anforderungen an den obligatorischen Stiftungsverwalter sind hoch, daher verfügen nur wenige Firmen oder Personen in Malta über eine gültige Lizenz. Der Enstehungsprozess einer Stiftung ist immer ein sehr individuelles und persönliches Unterfangen und viele Aspekte müssen berücksichtigt werden, reden Sie mit uns. Sie erhalten von uns die bestmögliche Unterstützung für die Gründung und Verwaltung ihrer Maltesischen Stiftung und der dazugehörigen Struktur.