Die Mittelmeerinsel Malta, zentral zwischen Sizilien und Nordafrika gelegen, ist ein idealer Standort um  seine Geschäftsaktivitäten auch im Ausland zu betreiben.  Neben seiner Nähe zu den Märkten in Europa, Nordafrika und Mittleren Osten , dem €  als Währung, und der englischen und maltesischen Sprache als Amtssprache, bietet das kleine Land  sehr gut ausgebildete und multilinguale Arbeitskräfte zu relativ niedrigen Kosten. Es ist ein demokratisch geführtes Land und politisch, wirtschaftlich und finanziell sehr stabil. Seit 2004 Vollmitglied der Europäischen Union, ist Malta der einzige Staat, der ein vollständiges Steueranrechnungssystem anwendet. Es sind über 60 Doppelbesteuerungsabkommen ratifiziert und aktiv, auch mit allen deutschsprachigen Ländern.  Malta wendet als einziges EU in vollem Umfang das Steueranrechnungsverfahren an,  und rückerstattet 6/7 der gezahlten Steuern an nicht maltesische Gesellschafter einer Maltesischen Firma, unabhängig von der Gesellschaftsform, dies in Übereinstimmung mit allen einschlägigen internationalen Regelungen und der Europäischen Gesetzgebung. Viele namhafte deutsche und internationale Unternehmen haben in Malta Zweigniederlassungen oder eigene Firmen gegründet. Durch relativ niedrige Gründungs- und Betriebkosten ist der Standort Malta auch für und kleinere bis mittlere Unternehmen und Selbstständige interessant. So ist Malta was direkte Investitionen aus Deutschland angeht, ein weit größerer Partner als China !!! Jedoch ist Malta Steuerparadies wie gelegentlich in der Presse behauptet wird.

Es werden für alle maltesischen Kapitalgesellschaften zunächst 35 % Steuern fällig,  bei der Ausschüttung von Dividenden an ausländische Gesellschafter ( nicht in Malta ansässig) werden 6/7 (oder 5/7 für Einkommen aus Lizenzen und Patenten) vom Maltesischen Staat zurückerstattet. Daraus ergibt sich eine Effektivbesteuerung von meist nur 5% (10 %.)

Kapitalerträge, die außerhalb Maltas erwirtschaftet werden sind steuerbefreit, es sei denn, sie werden an die Ltd nach Malta überwiesen, dann ergibt sich ein Steuersatz von 5 %

Keine Umsatzsteuer auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Sicherheiten, auch Silber oder Gold

Keine Vermögenssteuer auf das Anlagevermögen einer Maltesischen Kapitalgesellschaft

Keine Quellensteuer auf die Ausschüttung der Dividenden an nicht maltesische Gesellschafter

Eine Maltesische Ltd eignet sich hervorragend  für international tätige Handelsunternehmen, Produktionsbetriebe, Selbständige,  und kleine bis mittelständische Unternehmen im Servicesektor, wie z. B. IT Beratung, Internetvertrieb und Marketing, Versicherungsagenturen, Vermittlungen, etc. Abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland des Eigentümers und der Größe des Unternehmens sind gelegentlich zusätzliche Strukturen notwendig, um Kompliaktionen mit dem jeweiligen Steuergesetz zu vermeiden. Lösungsansätze könnten die Gründung einer AG, Treuhandverwaltung, Holding oder Stiftung sein . Wir von SSCI sind daruf spezialisiert, gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle nachhaltige Firmenstruktur zu entwerfen, die Ihren zukünftigen Erfolg mit der möglichst niedrigsten Steuerlast auf legalem Wege aktiv unterstützt und begleitet. Wir freuen uns von Ihnen zu hören !!!