Generell gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Holdinggesellschaft und einer Handels- oder aktiven Gesellschaft, wenn es um die Besteuerung in Malta geht.
Das Verfahren zur Errichtung eines Trusts in Malta ist relativ unkompliziert und erkennt alle Hauptformen von Trusts an, die normalerweise in anderen Gerichtsbarkeiten anzutreffen sind